Selbstverständlich können Sie uns in Notfällen unangemeldet aufsuchen. Generell bitten wir aber darum, uns, wenn möglich, vorher anzurufen unter 0 55 21 - 7 10 47.
Bei folgenden lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die 112 und alarmieren damit den Rettungsdienst.
Der Rettungsdienst ist innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Die 112 sollte zum Beispiel bei folgenden Symptomen angerufen werden:
- Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung
- schwere Störungen des Atmungssystems
- starke Herzbeschwerden
- akute Blutungen
- Unfälle mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen
- Vergiftungen
- Brände mit Personenbeteiligung
- Ertrinkungsunfälle
- Stromunfälle
- Suizidversuche aller Art
- akute anhaltende Erregungszustände
- akute anhaltende Krampfanfälle
- plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft
- akute anhaltende schwere Schmerzzustände
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung:
Für ärztliche Hilfe außerhalb der Praxisöffnungszeiten, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende und an Feiertagen, sowie bei einer Erkrankung, die nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.
Bundesweite Notdienstnummer - Telefon: 116 117
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Krankmeldung benötigen, kann diese in Ausnahmefällen auch bis zu drei Tage rückwirkend ausgestellt werden. Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen Sie uns an und informieren uns darüber, dass Sie z. B. am Freitag Nachmittag erkrankt sind. Sollten Sie sich selbst zu helfen wissen, können wir es dann in der normalen Sprechstunde klären, und Sie müssen den Notdienst nicht aufsuchen. Im Fall des Krankengeldbezuges bestehen andere Regeln, die Sie Ihrem Durchschlag der Krankmeldung entnehmen können. Die AU-Richtlinien finden Sie hier.
Zentrale Notdienst-Praxis am Krankenhaus Herzberg, kurz vor dem Haupteingang rechts:
Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen unter 116 117.
Bitte beachten Sie, dass die Behandlungsmöglichkeiten in der Notdienstpraxis im Vergleich zu unserem umfassenden Angebot in der Praxis deutlich eingeschränkt sind.
Sicher findet sich ein hilfreicher Angehöriger oder Nachbar, der Sie in die Praxis fahren kann. Es ist Ihnen laut Gesetz auch auf eigene Kosten zuzumuten, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen oder ein Taxi zu bemühen. Ein Transportschein darf hierfür nicht ausgestellt werden.
Rufbereitschaft:
Hausbesuche dürfen nur bei medizinischer Indikation durchgeführt werden. Organisatorische Gründe sind kein Anlass für einen Hausbesuch. Der Kassenärztliche Notdienst deckt das Gebiet ca. zwischen Bad Grund und Bad Sachsa sowie Wulften und Braunlage ab. Bitte rechnen Sie mit entsprechenden
Wartezeiten.
Apothekennotdienst: Notdienstsuche
Eine empfehlenswerte Seite mit Informationen über Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter
Öffentlich zugänglicher automatischer Defibrillator:
Während der Praxisöffnungszeiten stehen Ihnen ein laientaugliches Gerät und unser für den Notfall geschultes Team am Empfang zur Verfügung.