Im Frühjahr 2025 ist es so weit: die "ePA für alle" wird von Ihrer Krankenkasse automatisch eingerichtet. Nach einer Testphase in bestimmten Regionen und Praxen wird diese mit der Zeit in ganz Deutschland eingeführt werden.
Zu Beginn wird erfahrungsgemäß die Alltagstauglichkeit und die technische Umsetzung noch sehr zu wünschen übrig lassen. Wie bei der elektronischen Krankmeldung und beim elektronischen Rezept wird es sich aber über die Jahre einspielen.
Was in der einen Praxis schon funktioniert, wird andernorts und insbesondere im Krankenhaus noch viel Arbeit bei der Implementierung bedeuten. Bitte geben Sie uns allen Zeit!
Neben der Praxis ist Herr Eckert u.a. engagiert beim Institut für hausärztliche Fortbildung des Hausärztinnen und Hausärzteverband
Mit dem Kollegen Dr.Nicolas Kahl aus Fischbach bei Nürnberg ist so ein
Erklärvideo zur ePA für Patient:innen
entstanden. Einfach auf obigen Link klicken.
Krankenkassen
Die Krankenkassen sind die Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) und datenschutzrechtlich für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Sie informieren über die Funktionsweise, speicherbare Informationen und die Rechte der Versicherten.
Zudem sind sie alleinige Ansprechpartner für die Einrichtung der ePA-App und die Digitalisierung alter Papierbefunde auf Wunsch.
Private Krankenkassen können eine ePA anbieten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Patient:innen
sind grundsätzlich selbst für die Verwaltung Ihrer ePA verantwortlich.
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine versichertengeführte Akte.
Versicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit, der Einrichtung und Bereitstellung einer ePA durch ihre Krankenkasse zu widersprechen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, ohne widerspruch bei der gesetzlichen Krankenkasse wird diese aber automatisch eingerichtet.
Die Patienten haben die Möglichkeit, der Speicherung einzelner Daten zu widersprechen und können Daten selber ergänzen oder löschen.
Ärzte / Psychotherapeuten
führen eine medizinische Dokumentation in der eigenen Kartei. Die "eigene" Kartei ist die Hauptbehandlungsgrundlage.
Die ePA kann zusätzlich bei Bedarf befüllt und/oder nach Informationen durchsucht werden.
Darüber hinaus muss die ePA mit bestimmten Informationen automatisiert befüllt werden.
Seit Mitte Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland, der nicht widersprochen hat, automatisch eine ePA. Nach mehreren Wochen ist davon auszugehen, dass jeder eine ePA hat.
Wenn Sie selbst Einfluss auf den Inhalt oder Zugriffsrechte Ihrer ePA nehmen wollen, können Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse herunterladen und aktivieren.
Wenn Sie das nicht selbst durchführen können, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.
Die Krankenkasse ist der Hauptansprechpartner zur ePA und zur ePA-App.
Menschen, die sich mit Technik schwer tun, können eine vertretungsberechtigte Person benennen, die bei der Verwaltung der ePA hilft.
Wichtig: Ihre Ärzte sind nicht für die Einrichtung der ePA oder ePA-App zuständig, sondern nur für die medizinischen Einträge, sobald die ePA aktiviert ist.
Patienten können mit der ePA-App, die ihnen ihre Krankenkasse zusammen mit der ePA über die üblichen App-Stores zur Verfügung stellt, Daten in ihrer ePA einstellen.
Welche Daten das sind, obliegt ihrer Verantwortung und ist nicht limitiert.
Beispiele sind zum Beispiel Blutdruck und Blutzuckerwerte oder Vital-Daten aus Gesundheitsapps Versicherte können zudem Papierbefunde scannen oder mti Handy fotographieren und in ihre ePA stellen.
Für die ePA App ist die Krankenkassen Ansprechpartner.
Wir, aber auch alle anderen Praxen und Krankenhäuser, sind in gewissem Umfang gesetzlich verpflichtet, die Akte zu befüllen. Diese Daten müssen in geeigneter digitaler Form bereitstehen.
Eine Konvertierungspflicht besteht nicht.
Da sich die eingesetzte Software in jeder Einrichtung unterscheidet, kann das noch etwas dauern, bis die Software wirklich "ePA-Befüll-Ready" ist.
Ebenso können Patienten, aber auch die Krankenkassen, Daten einstellen.
Die Praxis ist nur dafür zuständig, Befunde direkt in die ePA hochzuladen, wenn es sich aus der aktuellen Behandlung ergibt.
"Banalitäten" haben in der ePA keinen Platz. Diese würden diese nur "zumüllen"
Bitte gehen Sie sparsam mit dem Einpflegen um. Die berüchtigte "Nadel im Heuhaufen" zu finden, wird hier nur unsinnigerweise erschwert.
Wir haben zu jedem Termin nur ein bestimmtes Zeitbudget und werden alte Befunde nur einstellen, wenn dies aus unserer Sicht für Ihre aktuelle oder zukünftige Versorgung medizinisch erforderlich ist und dies technisch "einfach" realisierbar ist. Bis dahin empfeheln wir einen Leitordner mit Papierbefunden.
Insbesondere ihren papiergebundenen Impfpass sollten Sie unbedingt behalten.
Wann und wie dieser irgendwann digital in der ePA verfügbar ist, bleibt abzuwarten
Mit dem Einlesen der Versichertenkarte erhält die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA.
Auch können Sie uns in Ihrer ePA-App dauerhaften Zugriff als Sie betreunde hausärztliche Praxis erteilen. Wir bitten Sie darum dies zu tun.
Wir sind nicht verpflichtet, Ihre ePA immer vollständig durchzulesen. Das ist nicht leistbar.
Andere Leistungserbringer müssen uns weiterhin die Arztbriefe&Co auf gesonderten Weg zukommen lassen. Die ePA ist also nur eine Ergänzung. "Ständig" und anlasslos nachsehen,
ob neue Dokumente eingestellt wurden, ist nicht unserer Aufgabe.
Die Grundlage unserer Behandlung bleibt immer die mündliche Anamnese und frisch vorliegende / erhobene Befunde.
Nur wenn es im Gespräch oder bei der Behandlung notwendig erscheint, können wir versuchen gezielt Informationen aus der ePA heranzuziehen.
Wie gut das klappt, ist derzeit nicht absehbar. In der vermutlich langjährigen Übergangsphase ist die ePA nicht so einfach "durchsuchbar". Vermutlich ist ein gut geführter
Ordner mit Papierbefunden anfangs noch schneller.
Eine vollständige Durchsicht aller Dokumente in der ePA, aus rein vorsorglichen Erwägungen, ist nicht realisierbar.
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch und ohne weiteres Zutun Ihrerseits für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde.
Falls Sie die ePA nicht nutzen möchten, können Sie diese jederzeit bei Ihrer Krankenkasse deaktivieren oder vollständig löschen lassen.
Der Widerspruch erfolgt gegenüber der Krankenkasse.
Beispieltexte zum Widerspruch finden Sie unter https://widerspruch-epa.de/
Jede Einrichtung ist nur für die eigenen Befunde verantwortlich. Mitgebrachte Arztbriefe, zum Beispiel aus dem Krankenhaus, muss das Krankenhaus einstellen.
Bitte beachten Sie hierzu unseren Praxisaushang oben. Diesen finden Sie auch hier
Darüber hinaus haben Sie in der ePA-App die Möglichkeit, Befunde selbst zu löschen oder den Zugriff individuell einzuschränken. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen ihre
Krankenkasse.
Eine Zusammenfassung der Gematik-Digitalagentur finden Sie mit diesem LINK: Gematik-Widerspruch