Diese Seite kann sich ständig ändern. Vor Ihrem Besuch in der Praxis bitten wir Sie um das Einholen aktueller Informationen auf dieser Website und
IMMER um telefonische Anmeldung!
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In der Praxis besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht!
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Alle Patienten sollen erst nach telefonischer Anmeldung
PÜNKTLICH ZUM TERMIN
erscheinen.
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Bitte denken Sie an wetterangepasste Kleidung,
damit Sie ggf. auch vor der Praxis warten können.
Falls Sie noch nicht geimpft wurden und über 60 Jahre, chronisch Krank oder beruflich bedingt geimpft werden sollten, so melden Sie sich bitte zur Impfung an!
Einreisende aus ausländischen Risikogebieten müssen sich umgehend für ZEHN Tage in Quarantäne begeben und haben eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
Bitte melden Sie sich über
https://www.einreiseanmeldung.de/
Mit Testung ab dem fünften Tag nach Einreise kann die Quarantäne verkürzt werden.
(zB: Landung Sonntag -> Test Freitag)
Eine Krankmeldung ist für die Quarantäne nicht möglich.
Seit 16.12.2020 ist dies eine Selbstzahlerleistung.
Wir führen je nach Kapazitätslage auch Testungen nach TestV durch, hierzu ist eine Anmeldung durch ihre Hausarztpraxis (Überweisung inkl. persönlicher Rückrufnummer) notwendig.
Primär sehen wir unsere Aufgabe aber in der Testung von symptomatischen Patienten und nicht in der Übernahme von Aufgaben des (totgesparten/überlasteten) Gesundheitsamtes.
Wir führen Corona-Antigen-Schnelltests durch. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Ärzte als individuelle Gesundheitsleistung.
Die Wirksamkeit von Masken wird hier wissenschaftlich beurteilt.