Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung

Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 1.1.1999 führte neben der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen auch zu regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen für die Inhaber bestimmter Klassen

 

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung

 

Fahrerlaubnis-Klasse Zeitpunkt der Untersuchung körperliche und
Augenuntersuchung
Psychometrie
C1, C1E beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre ja nein
C, CE beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre ja nein
D, D1, DE, D1E beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre ja beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr
Fahrgastbeförderung beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre ja beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr

Was wir Ihnen anbieten können: Untersuchung für C1, C1E, C, CE

  • Ärztliche Untersuchung, gemäß Anlage 5 FeV:
  • Feststellung ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges beeinflussen können.

Wann zum Betriebsarzt/Augenarzt: Eignungsuntersuchung für D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung

  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, gemäß Anlage 6 FeV
  • Psychometrische Tests für Eignung zum Führen der Klassen D; D1; DE; D1E; Fahrgastbeförderung

Wir bitten um Terminvereinbarung

Etwa drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse sollte man den Führerschein verlängern.

Es besteht also ausreichend Zeit die Untersuchungen rechtzeitig durchzuführen.

Bitte beachten Sie: Auch die Behörde benötigt Zeit, um alle eingereichten Dokumente zu prüfen sowie den Antrag korrekt zu bearbeiten. 

Kosten:

Die Untersuchung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen selbst /von Ihrem Arbeitgeber getragen werden.