Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 1.1.1999 führte neben der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen auch zu regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen für die Inhaber bestimmter Klassen
Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Fahrerlaubnis-Klasse | Zeitpunkt der Untersuchung |
körperliche und Augenuntersuchung |
Psychometrie |
C1, C1E | beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre | ja | nein |
C, CE | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | nein |
D, D1, DE, D1E | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr |
Fahrgastbeförderung | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr |
Etwa drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse sollte man den Führerschein verlängern.
Es besteht also ausreichend Zeit die Untersuchungen rechtzeitig durchzuführen.
Bitte beachten Sie: Auch die Behörde benötigt Zeit, um alle eingereichten Dokumente zu prüfen sowie den Antrag korrekt zu bearbeiten.
Die Untersuchung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen selbst /von Ihrem Arbeitgeber getragen werden.